Logo Autofit

Untersuchung

HU und AU

Der Gesetzgeber schreibt in seiner Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) vor, dass Fahrzeuge regelmäßig zur HU und AU müssen, damit sie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Ohne die dabei erteilte Plakette gilt das Fahrzeug als nicht zugelassen und darf nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Kontrolliert werden bei den Untersuchungen die Sicherheit und Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs.


Früher konnten HU und AU getrennt voneinander durchgeführt werden. Dies hat der Gesetzgeber 2009 geändert, seither ist die Abgasuntersuchung Teil der Hauptuntersuchung. Beide zusammen sind auch als TÜV bekannt. Der Begriff rührt von der Tatsache her, dass früher einmal der technische Überwachungsverein alleiniger Prüfer war. Heute können auch andere Organisationen wie die DEKRA HU und AU abnehmen.

Tipp: Wir bieten unseren Kunden eine kostenlose Vorunterschuchung an. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Share by: